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B & U - Unterstützung finden

Wo finde ich Hilfe in einer belastenden Lebenssituation oder bei einer psychischen Erkrankung?

Antwort

Eine hilfreiche Anlaufstelle ist das PsychNavi RLP. Das Portal unterstützt Betroffene und Angehörige dabei, passende Hilfe in ihrer Region zu finden. Es bietet eine umfassende Übersicht über das rheinland-pfälzische Hilfssystem und erleichtert den Zugang zu fachnahen Beratungs- und Behandlungsangeboten.

So gelingt das Mitmachen im Alltag

Wenn der Weg kompliziert erscheint: Sie sind nicht allein

Themen wie das Persönliche Budget oder Anträge auf Hilfsmittel können im ersten Moment überwältigend wirken. Oft ist unklar, welche Unterlagen nötig sind oder wer der richtige Ansprechpartner ist. Besonders wenn die eigene Lebenssituation gerade viel Kraft fordert, wird die Bürokratie schnell zur zusätzlichen Last.

Hilfe bei psychischen Belastungen – Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Antwort

Der Weg zur passenden Unterstützung kann verwirrend sein. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Psychiatrie (Fachärzte): Hier stehen die medizinische Diagnose und Behandlung im Vordergrund. Fachärzte können körperliche Ursachen prüfen, Krankschreibungen ausstellen und bei Bedarf Medikamente verschreiben.
  • (Psychologische) Psychotherapie: Hier liegt der Fokus auf der Heilung durch Gespräche und Verhaltensänderung (z. B. Verhaltenstherapie). Psychologische Therapeuten haben kein Medizinstudium und verschreiben daher keine Medikamente.
  • Kinder- & Jugendbereich: Spezialisten in diesem Feld sind gezielt auf die Entwicklungsphasen junger Menschen (meist bis zum 21. Lebensjahr) vorbereitet.

Tipp: Viele Patienten nutzen eine Kombination aus beiden Fachrichtungen. Für eine erste Einschätzung und Überweisung ist oft auch Ihr Hausarzt ein guter erster Wegweiser.

(Quelle: gesundbund.de)

Teilhabe: Wer zahlt Hilfsmittel und wie beantrage ich diese?

Antwort

Ein Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Pflegebett, erleichtert Ihren Alltag und gleicht eine Beeinträchtigung aus. 

1. Wer ist zuständig für die Kosten?

Die Kosten werden meist von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen. Die Zuständigkeit hängt vom Zweck des Hilfsmittels ab:

  • Krankenkasse: Zahlt, wenn das Ziel ist, eine Behinderung auszugleichen oder eine Krankheit zu lindern (z. B. Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle)
  • Pflegekasse: Zahlt Pflegehilfsmittel, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt (z. B. Pflegebett, Hausnotruf, Verbrauchsartikel)
  • Andere Stellen: Wenn das Hilfsmittel direkt am Arbeitsplatz benötigt wird, kann das Integrationsamt oder die Rentenversicherung zuständig sein

Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, stellen Sie den Antrag immer zuerst bei der Kranken- oder Pflegekasse. Diese muss den Antrag dann an die korrekte Stelle weiterleiten.

2. Beantragung

So stellen Sie den Antrag richtig, damit es schnell geht und Sie die Zusage erhalten:

  • Schritt 1: Ärztliche Verordnung (Rezept von Hausarzt oder Facharzt)
  • Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen (durch Sanitätshaus oder Fachhändler)
  • Schritt 3: Bei der zuständigen Kasse (Kranken- oder Pflegekasse)einreichen

Warten Sie die schriftliche Zusage ab, bevor Sie das Hilfsmittel bestellen oder annehmen.

Mehr Informationen zu den Hilfsmitteln finden Sie hier: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home

Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe (nach BTHG/SGB IX)?

Antwort

Kurz gesagt: Sie haben Anspruch, wenn bei Ihnen

  • eine Behinderung oder eine drohende Behinderung vorliegt und
  • dadurch Ihre Teilhabe am Alltag, Lernen, Arbeiten oder Zusammenleben spürbar eingeschränkt ist.

Das kann körperlich, geistig, seelisch oder eine Sinnesbeeinträchtigung sein.
Wichtig: Es geht um Ihren individuellen Bedarf – nicht nur um einen Ausweis. Ein Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) kann hilfreich sein, ist aber nicht in jedem Fall Voraussetzung. Im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens wird gemeinsam geklärt, welche Unterstützung Sie konkret brauchen (z. B. Assistenz im Alltag, Hilfsmittel, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung).

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich unabhängig beraten (EUTB) und stellen Sie – wenn passend – einen formlosen Antrag beim zuständigen Reha-Träger (z. B. Eingliederungshilfe/Sozialamt, DRV, Agentur für Arbeit, Krankenkasse).

(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html)

Teilhabe-Budget für Arbeit/Ausbildung - was kann ich damit konkret tun?

Antwort

Diese Budgets sollen Ihnen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen:

  • Budget für Arbeit: Zuschuss an den Arbeitgeber + notwendige Assistenz/Jobcoaching – Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen; Einstieg/Wechsel in reguläre Beschäftigung.
  • Budget für Ausbildung: Unterstützung für eine betriebliche Ausbildung (z. B. Begleitung/Assistenz); zuständig kann u. a. die Agentur für Arbeit sein. 
     

So starten Sie regional:

  • Agentur für Arbeit Neuwied – Reha/SB-Team & Termine: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neuwied
  • DRV Beratung Andernach – Fragen zu Reha/Teilhabe am Arbeitsleben: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Standorte/AB-Stellen/Traeger/RheinlandPfalz/AuB-Stelle-Andernach.html
  • EUTB Neuwied – unabhängige Klärung, welche Option passt: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-neuwied

     

Persönliches Budget – wie beantrage ich das?

Antwort

Idee: Sie bekommen Geld statt Sachleistungen und organisieren die Hilfe selbst (z. B. Assistenzkräfte, Begleitung, Fahrdienste). Das ist ein Rechtsanspruch. Die Budgethöhe richtet sich nach Ihrem individuell festgestellten Bedarf und soll die nötigen Hilfen in Qualität und Umfang abdecken. In der Regel darf sie die Kosten der vergleichbaren Sachleistungen nicht überschreiten.

So gehen Sie vor:

  1. Bedarf klären (kurz notieren: Wobei brauchen Sie Unterstützung? Wie oft?).
  2. Antrag stellen beim zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederungshilfe, DRV, Agentur für Arbeit, Krankenkasse). Ein formloser Antrag genügt zunächst.
  3. Zielvereinbarung mit Träger treffen: Welche Leistungen, in welchem Umfang, mit welchem Budget – und wie erfolgt der Nachweis.
  4. Start & Nachweise: Sie wählen Anbieter/Assistenz selbst und reichen vereinbarte Belege ein.

Gut zu wissen: Die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) hilft, wer zuständig ist, und bereitet die Zielvereinbarung mit Ihnen vor – inkl. Formulierungen zu Zielen, Qualität und Nachweisen.

(Quelle: Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozial-gesetzbuch – SGB IX §29 SGB IXPersönliches Budget)

Welche Leistungen zur Teilhabe gibt es?

Antwort

Kurz gesagt: Unterstützung, damit Sie selbstbestimmt leben, lernen und arbeiten können. Typische Bereiche:

  • Medizinische Rehabilitation: z. B. Therapien, Hilfsmittel.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen, Qualifizierung/Umschulung, Arbeitsplatzanpassung.
  • Teilhabe an Bildung: Assistenz in Schule/Ausbildung/Studium (z. B. Schul-/Studienassistenz).
  • Soziale Teilhabe im Alltag: Assistenz zu Hause/unterwegs, Wohn- und Mobilitätshilfen, Kommunikation, Freizeit und Gemeinschaft.
    Wichtig: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt Ihre Rechte, sorgt für eine bedarfsgerechte Planung (Teilhabeplan) und bessere Koordination zwischen den Leistungsträgern.

Nächster Schritt: Lassen Sie sich unabhängig beraten (z.B. vom EUTB oder der Eingliederungshilfe) und klären Sie mit dem zuständigen Träger, was zu Ihrem Bedarf passt.

(Quelle: Bundesteilhabegesetz - BMAS)