Antwort
Ein Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Pflegebett, erleichtert Ihren Alltag und gleicht eine Beeinträchtigung aus.
1. Wer ist zuständig für die Kosten?
Die Kosten werden meist von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen. Die Zuständigkeit hängt vom Zweck des Hilfsmittels ab:
- Krankenkasse: Zahlt, wenn das Ziel ist, eine Behinderung auszugleichen oder eine Krankheit zu lindern (z. B. Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle)
- Pflegekasse: Zahlt Pflegehilfsmittel, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt (z. B. Pflegebett, Hausnotruf, Verbrauchsartikel)
- Andere Stellen: Wenn das Hilfsmittel direkt am Arbeitsplatz benötigt wird, kann das Integrationsamt oder die Rentenversicherung zuständig sein
Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, stellen Sie den Antrag immer zuerst bei der Kranken- oder Pflegekasse. Diese muss den Antrag dann an die korrekte Stelle weiterleiten.
2. Beantragung
So stellen Sie den Antrag richtig, damit es schnell geht und Sie die Zusage erhalten:
- Schritt 1: Ärztliche Verordnung (Rezept von Hausarzt oder Facharzt)
- Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen (durch Sanitätshaus oder Fachhändler)
- Schritt 3: Bei der zuständigen Kasse (Kranken- oder Pflegekasse)einreichen
Warten Sie die schriftliche Zusage ab, bevor Sie das Hilfsmittel bestellen oder annehmen.
Mehr Informationen zu den Hilfsmitteln finden Sie hier: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
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