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Persönliches Budget – wie beantrage ich das?

Antwort

Idee: Sie bekommen Geld statt Sachleistungen und organisieren die Hilfe selbst (z. B. Assistenzkräfte, Begleitung, Fahrdienste). Das ist ein Rechtsanspruch. Die Budgethöhe richtet sich nach Ihrem individuell festgestellten Bedarf und soll die nötigen Hilfen in Qualität und Umfang abdecken. In der Regel darf sie die Kosten der vergleichbaren Sachleistungen nicht überschreiten.

So gehen Sie vor:

  1. Bedarf klären (kurz notieren: Wobei brauchen Sie Unterstützung? Wie oft?).
  2. Antrag stellen beim zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederungshilfe, DRV, Agentur für Arbeit, Krankenkasse). Ein formloser Antrag genügt zunächst.
  3. Zielvereinbarung mit Träger treffen: Welche Leistungen, in welchem Umfang, mit welchem Budget – und wie erfolgt der Nachweis.
  4. Start & Nachweise: Sie wählen Anbieter/Assistenz selbst und reichen vereinbarte Belege ein.

Gut zu wissen: Die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) hilft, wer zuständig ist, und bereitet die Zielvereinbarung mit Ihnen vor – inkl. Formulierungen zu Zielen, Qualität und Nachweisen.

(Quelle: Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozial-gesetzbuch – SGB IX §29 SGB IXPersönliches Budget)