Direkt zum Inhalt

Pflege - Angehörigenpflege

Wer gilt als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung?

Antwort

Als Pflegeperson gelten Menschen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig (also nicht als Job) in deren häuslicher Umgebung unterstützen – meist Angehörige, Freunde und Freundinnen oder Nachbarn. Rechtsgrundlage ist § 19 SGB XI.

Wichtig zu wissen (Leistungen für Pflegepersonen):

  • Für die soziale Absicherung (z. B. Rentenbeiträge durch die Pflegekasse) müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein: Pflege mind. 10 Std./Woche, verteilt auf mind. 2 Tage, in der Regel Pflegegrad 2–5, und eigene Erwerbsarbeit < 30 Std./Woche.
  • Während der Pflegetätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (z. B. auch auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person).

(Quelle: Soziale Absicherung für Pflegepersonen | BMG)

"Wie kann ich mit Schuldgefühlen umgehen, wenn ich die Pflege abgebe?“

Antwort

Schuldgefühle sind normal. Pflege abzugeben heißt nicht aufgeben – es heißt, für Sicherheit und gute Versorgung zu sorgen. Ihr Anteil bleibt wertvoll: Nähe, Entscheidungen mittragen, da sein und wertvolle Momente bieten.

Was hilft jetzt:

  1. Realitätscheck: Was ist fachlich nötig (z. B. nächtliche Betreuung, Behandlungspflege)? Wenn professionelle Unterstützung nötig ist, bedeutet Hilfe zu holen, Verantwortung zu übernehmen.
  2. Anders betrachten: Nicht „Ich gebe ab“, sondern „Ich organisiere gute Pflege“. Das ist aktiv und fürsorglich.
  3. Mitwirken planen: Feste Kontaktfenster (Besuchs-/Telefonzeiten) planen, kleine Rituale etablieren (Fotoalbum gemeinsam betrachten, Musik-Momente (Lieblingslieder singen oder hören), kleine Spaziergänge etc.). Beteiligung statt Alles-oder-Nichts.
  4. Grenzen anerkennen: Niemand kann rund um die Uhr alles leisten. Selbstfürsorge schützt auch die gepflegte Person.
  5. Drüber sprechen: Mit Fachleuten, wie dem Pflegestützpunkt oder der Hausarztpraxis/Sozialdienst. Mit Freunden und Familie offen sprechen oder Selbsthilfegruppen (Angehörigengruppen) aufsuchen.
  6. Entscheidung notieren: Kurz aufschreiben, warum dieser Schritt richtig ist. Für Momente, in denen Zweifel kommen.

Merksatz: So bleiben Sie verbunden, ohne alles allein tragen zu müssen und Profis können parallel verlässlich arbeiten. 

Welche Angebote für pflegende Angehörige gibt es?

Ihre Möglichkeiten – kurz erklärt:

Angebote zur Unterstützung im Alltag: Anerkannte Alltags-/Betreuungsbegleitung, haushaltsnahe Hilfe, Begleitung zu Terminen – meist abrechenbar über den Entlastungsbetrag.

Ambulante Dienste: Stundenweise Pflege/Betreuung zu Hause (z. B. Körperpflege, Betreuung, Haushalt). Mit Pflegegeld/Sachleistungen kombinierbar.

Tages-/Nachtpflege (teilstationär): Struktur am Tag bzw. Sicherheit in der Nacht – abends zu Hause. Entlastet Berufstätige und ermöglicht Erholung.

Welche Rechte habe ich als pflegende(r) Angehörige(r) im Beruf?

Antwort

Habe ich Anspruch auf eine bezahlte Auszeit im Akutfall?
Ja. Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld (begrenzter Lohnersatz) bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen. Eine ärztliche Bescheinigung kann seitens des Arbeitgebers verlangt werden.

Gibt es längere Freistellungen von der Arbeit?
Ja. Mit der Pflegezeit können Sie bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freigestellt werden (bei Arbeitgebern >15 Beschäftigte). Mit der Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren (bei Arbeitgebern >25 Beschäftigte). Während dieser Zeiten besteht besonderer Kündigungsschutz.

Wie bin ich während der Pflege sozial abgesichert (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit)?
Wenn Sie nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen (mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, Pflegegrad ≥2), zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, Sie sind gesetzlich unfallversichert und unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. 

An wen wende ich mich zuerst?
Erste Anlaufstellen sind die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (Beratung, Anträge) und der Pflegestützpunkt vor Ort. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung zu Leistungen, Anträgen und Organisation der Pflege.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert.html)

In Ruhe zur Entscheidung

  1. Offenes (Familien-)Gespräch: Wünsche klären: Zuhören statt bewerten. Zuerst klären: "Was ist Dir wichtig? Was ist mir wichtig?" 
  2. 14-Tage-Pflegetagebuch „light“: Bedarf prüfen: Kurz notieren: Welche Hilfe wird wie oft benötigt? Wie aufwendig ist das?
  3. Grenzen - Belastung klären: Wieviel Zeit pro Woche ist realistisch? Wer kann mitziehen (Partner/Partnerin, Geschwister, Nachbarn) – verlässlich und planbar?